Im Moment scheint es ja in Deutschland mal wieder so weit zu
sein.
Nazis, Neonazis und Möchtegernpatrioten werden frech und
machen vor Polizisten den Hitlergruß und gegen alles, was ihrem Weltbild nicht
passt, mobil. In Jeder Abstufung der Gewalt. Vom gesprochenen, geschriebenen
Wort, von Pöbeleien über Handgreiflichkeiten zu handfesten Gewalttaten und
Schüssen, Drohungen, Brandanschlägen auf unbewohnte und bewohnte Häuser und
Wohnungen.
Dann schreitet die Staatsanwaltschaft ein. Aber gegen die
Nazis? Nö. Man geht gegen ein Presseorgan vor, wegen dem *Verdacht auf
Landesverrat*. Die kleine Denkfabrik der Blogger Netzpolitik.org – sie ist in die Schusslinie des Bundesanwalts
geraten:
Bei der gesamten Abhörgeschichte mit Mutti Merkel & co hat er keinen
Handlungsbedarf gesehen, aber hier will er – oder wollt er hart durchgreifen.
Nun ja, ist ja auch nicht so ein mächtiger Gegner wie der Spiegel, an dem hatte
sich ja schon der CSUler Strauß die Zähne ausgebissen.
Nach dem Sturm der Entrüstung im Netz hat sich auch der Generalbundesanwalt – nun, sagen wir mal, etwas kleinlaut, zurückgezogen.
Nach dem Sturm der Entrüstung im Netz hat sich auch der Generalbundesanwalt – nun, sagen wir mal, etwas kleinlaut, zurückgezogen.
Also nicht das ihr denkt, dass da ein Zusammenhang besteht – also zwischen Nazis, Generalbundesanwalt, versuchte Einschüchterung der Presse, auch wenn es *nur* gegen Blogger geht, und das runterspielen der Abhöraktionen durch die NSA. Nein, nein, nein.
Es wird nicht versucht, die Bürgerechte einzuschränken, nein, man ist nicht auf dem rechten Auge blind, nein, die NSA hat nie, aber nein…...
Womit wir beim eigentlichen Thema wären – das Netz.
Das Netz ist kein rechtsfreier Raum. Egal für wen. Auch nicht für mich. Man sollte sich genau überlegen was man bei wem und wo äußert. Mal davon abgesehen, dass das ja nur der sichtbare Teil des eigenen Charakters ist.
Das Netz ist kein rechtsfreier Raum. Egal für wen. Auch nicht für mich. Man sollte sich genau überlegen was man bei wem und wo äußert. Mal davon abgesehen, dass das ja nur der sichtbare Teil des eigenen Charakters ist.
Als ein Azubi von einem großen Automobilbauer in einem Social
Network Flammenwerfer statt Wasserspiele für fröhliche Flüchtlingskinder
forderte gab es Leute dich sich nicht nur darüber aufregten, sondern handelten.
Sie machten Screenshots und schickten diese zu Porsche. Das Unternehmen
handelte und entließ den jungen Mann.
Porsche stand dann in der Kritik: Wie könne man, der verdiene eine zweite Chance... etc.
Kleine Frage: wo sind diese Leute bei den ganzen Hasspostings gegen andere Menschen.
Der Azubi ist in der Zwischenzeit kein Einzelfall mehr. Unternehmen wehren sich gegen solche Mitarbeiter.
Die verlieren ihren Job.
Wer ist daran schuld? Die Unternehmen, die Flüchtlinge? Nein, nur der, der den Hass verbreitet.
Porsche stand dann in der Kritik: Wie könne man, der verdiene eine zweite Chance... etc.
Kleine Frage: wo sind diese Leute bei den ganzen Hasspostings gegen andere Menschen.
Der Azubi ist in der Zwischenzeit kein Einzelfall mehr. Unternehmen wehren sich gegen solche Mitarbeiter.
Die verlieren ihren Job.
Wer ist daran schuld? Die Unternehmen, die Flüchtlinge? Nein, nur der, der den Hass verbreitet.
Auch hatte ich ihm Bekanntenkreis mitbekommen, wie jemand
den Holocaust leugnete –bzw. *wissenschaftlich gesehen die Fakten* anzweifelte.
Diese Person tat das öffentlich. Nun, jemand zeigte ihn an und das Verfahren
läuft. Nein, der jemand war nicht ich, was ich zu meiner Schande gestehen muss.
Es gab den Holocaust. Und wer versucht ihn zu relativieren, zu leugnen oder *wissenschaftlich gesehen ihn anzweifelt* macht sich nach deutschen Recht strafbar. Zu Recht. An sechs Millionen getöteter Juden und an dem Mord an politischen Häftlingen, geistig und körperlich behinderter Menschen, Massenmord an Kriegsgefangenen, Zwangsarbeitern aus anderen Ländern gibt es nichts zu relativieren.
Man muss die Vergangenheit nicht *anzweifeln*, um sich nicht schuldig zu sehen.
Aber man sollte sie anerkennen, damit sich ähnliches nicht wiederholt.
Es gab den Holocaust. Und wer versucht ihn zu relativieren, zu leugnen oder *wissenschaftlich gesehen ihn anzweifelt* macht sich nach deutschen Recht strafbar. Zu Recht. An sechs Millionen getöteter Juden und an dem Mord an politischen Häftlingen, geistig und körperlich behinderter Menschen, Massenmord an Kriegsgefangenen, Zwangsarbeitern aus anderen Ländern gibt es nichts zu relativieren.
Man muss die Vergangenheit nicht *anzweifeln*, um sich nicht schuldig zu sehen.
Aber man sollte sie anerkennen, damit sich ähnliches nicht wiederholt.
Freital. Freital ist nur die Spitze des Eisberges und nach und
nach wird klar: im Osten der Republik läuft einiger schief. Im Westen auch. Das
Problem im Osten ist das *Wegsehen* der öffentlichen Dienstes, bzw. das
zeitverzögerte Handeln. Zumindest sieht es so aus. Es hat den Anschein, dass es
so ist. (Rum-Geeiere, damit mi keiner eine Verleumdungsklage an den Hals hängen
kann.)
Freital ist überall und ich habe gestern gerade den Satz gelesen, dass die Brandsätze aus der Mitte geworfen werden.
Oh ja. Die geistigen Brandstifter tragen Krawatte und Anzug und nennen sich christlich-sozial, oder christlich-demokratisch. Ob sie das sind, sozial, christlich und demokratisch darf gerne angezweifelt werden.
Freital ist überall und ich habe gestern gerade den Satz gelesen, dass die Brandsätze aus der Mitte geworfen werden.
Oh ja. Die geistigen Brandstifter tragen Krawatte und Anzug und nennen sich christlich-sozial, oder christlich-demokratisch. Ob sie das sind, sozial, christlich und demokratisch darf gerne angezweifelt werden.
Dagegen ziehen andere Menschen ins Feld. Überrascht war ich,
dass Till Schweiger, der deutsche Vorzeige Machomann, sehr deutliche Worte für die Hetzer gefunden hat. Daumen hoch Till, auch wenn ich ihn als
Schauspieler furchtbar finde.
Hier ein paar Fakten, damit ihr euch selbst orientieren
könnt:
https://netzpolitik.org/2015/podcast-zum-landesverrat/
https://netzpolitik.org/2015/podcast-zum-landesverrat/
Der Rechtanwalt Heinrich Schmitz
zum Thema:
https://www.regenbogenwald.de/blog/2015/08/01/unertraegliche-rangelei-gegen-die-presse/index.htm
https://www.regenbogenwald.de/blog/2015/08/01/unertraegliche-rangelei-gegen-die-presse/index.htm
Die Rechtslage
§ 94 STGB Landesverrat
(1) Wer ein Staatsgeheimnis
1. einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder
2. sonst an einen Unbefugten gelangen lässt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen,
und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine verantwortliche Stellung missbraucht, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet, oder
2. durch die Tat die Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.
(1) Wer ein Staatsgeheimnis
1. einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder
2. sonst an einen Unbefugten gelangen lässt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen,
und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine verantwortliche Stellung missbraucht, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet, oder
2. durch die Tat die Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.
Ihre schlimme Tat liegt in der Veröffentlichung eines
als „vertraulich“ eingestuften Haushaltsplans des Bundesamts für
Verfassungsschutz, aus dem hervorgeht, dass dieser 2,75 Millionen Euro für die
massenhafte Erfassung von Daten aus sozialen Netzwerken erhalten hat.
§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2)
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die
a)zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
1.eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die
a)zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
2. einen in
Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien
einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht
oder
3. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
3. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
(3)
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches
bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu
stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4)
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die
Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die
nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder
rechtfertigt.
(5)
Absatz 2 Nummer 1 und 3 gilt auch für eine Schrift (§ 11 Absatz
3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts. Nach Absatz 2 Nummer 2
wird auch bestraft, wer einen in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalt
mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der
Öffentlichkeit zugänglich macht.
(6)
In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1 und 2, auch in Verbindung mit Absatz 5,
ist der Versuch strafbar.
(7)
In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den
Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs.
3 entsprechend.
Gesetze
sind nicht uncool. Gesetze sind notwendig, um unser Zusammenleben zu regeln.
Und unsere Gesetze sind gar nicht so schlecht.
Also haltet euch dran und notfalls handelt:
Anzeigen ist kein Petzen.
Es ist unser Staat. Helft mit ihn zu schützen.
Also haltet euch dran und notfalls handelt:
Anzeigen ist kein Petzen.
Es ist unser Staat. Helft mit ihn zu schützen.
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